Werden Grundstücke oder Häuser zum Kauf angeboten, muss dazu auch ein detaillierter Lageplan angefertigt werden. Dieser wird auch als Amtlicher Lageplan bezeichnet und ist Teil des Bauantrags. Er setzt sich aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil zusammen. Im schriftlichen Teil ist eine Beschreibung des Grundstückes, der Nachbargrundstücke und der Baulasten enthalten. Auch der Bauherr wird hier aufgeführt.
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Erwähnt werden auch die Grund- und Geschossflächen sowie die Baumassenzahl. Für den zeichnerischen Teil wird oft der Maßstab 1:200 oder 1:500 verwendet. Hier ist der Umriss des geplanten Gebäudes von oben (sogenannte Draufsicht) zu sehen. Die Dachform und -neigung sowie die Abstandsflächen werden ebenfalls zeichnerisch festgehalten. Auch hier werden die angrenzenden Grundstücke mit dargestellt.
Manche Makler setzen diese Lagepläne beispielsweise mit in die online geschalteten Immobilienanzeigen. So kann sich ein Interessent bereits vorab über die Lage der Immobilie informieren. Bevorzugt er beispielsweise eine Stadtrandlage oder möchte er lieber mitten im Zentrum wohnen? Der Lageplan stellt die gewünschten Informationen für die zur Bebauung freigegebenen Grundstücke oder auch bereits vorhandener Bestandsbauten bereit.
Der Amtliche Lageplan ist enorm wichtig, da er eine entscheidende Grundlage für die erste Bauvorlage, für die dann ein städtebaulicher Vorbescheid erstellt wird, aber auch für das Bauanzeigeverfahren sowie für die Erteilung der Baugenehmigung selbst darstellt.
Wer darf einen Amtlichen Lageplan erstellen?
Der Amtliche Lageplan kann sowohl von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, einem anderen Fachmann für Vermessung oder einer diesem Personenkreis gleichgestellten Behörde erstellt werden. Als Grundlage dazu dienen die amtliche Katasterkarte, welche auch als Flurkarte bezeichnet wird, aber auch eigene Messungen, so beispielsweise im Rahmen von Überprüfungen von Grundstücksgrenzen.
Was beinhaltet der Lageplan?
Für die Fertigung des Lageplans wird das amtliche Lage- und Höhenbezugssystem eingesetzt. Die Hauptinhalte des Amtlichen Lageplans können zwischen den einzelnen Bundesländern etwas differieren. Die Brandenburgische Baulagenverordnung sieht beispielsweise in § 3 Abs. 2 unter anderem diese Hauptinhalte vor:
- Grundstückslage zur Nordrichtung,
- Im Grundbuch aufgeführte Bezeichnung des Baugrundstücks, aber auch benachbarter Grundstücke inklusive Angaben zu deren Eigentümern,
- Katastermäßige Flächengrößen und Flurstücksnummern sowie -grenzen des jeweiligen Baugrundstücks sowie der benachbarten Grundstücke,
- Höhenlage der Grenzpunkte eines jeden Baugrundstücks, bei größeren Grundstücken die Höhenlage des dann engeren Baufeldes,
- Direkt angrenzende öffentliche Verkehrsflächen (hier sind Angaben zur Breite, zur Straßengruppe und zur Höhenlage zu machen),
- Festlegung eines Bebauungsplans bzw. einer Satzung für das jeweilige Baugrundstück mit Informationen über Art und Ausmaß der baulichen Nutzung, Informationen über die überbaubaren sowie die nichtüberbaubaren Grundstücksflächen,
- Informationen zu Flächen auf diesem Grundstück, welche von Baulasten oder sogenannten Grunddienstbarkeiten betroffen sind,
- Landschaftsbestandteile oder Wald auf dem Baugrundstück, welche durch eine Rechtsverordnung oder Satzung geschützt sind,
- Bereits auf dem Baugrundstück vorhandene bauliche Anlagen, deren Abstandsflächen sowie eine Beurteilung von baulichen Anlagen auf Nachbargrundstücken, sofern diese für das neue Bauvorhaben von Bedeutung sind.
In Abstimmung mit dem Architekten können im amtlichen Lageplan auch folgende Informationen dargestellt werden:
- Geplante bauliche Anlagen, bei denen die Außenmaße, die Dachform, die Grenzabstände und Abstandsflächen, die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens hin zur Straße, die Lage sowie die Breite der Zu- und Abfahrten darzustellen sind,
- Denkmalgeschützte Gebäude bzw. Gebäudebestandteile,
- Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope auf dem zu bebauenden Grundstück bzw. den Nachbargrundstücken,
- Hochspannungsleitungen und
- Weitere für das Bauvorhaben wichtige Tatbestände.
Der Amtliche Lageplan dient als Grundlage für weitere Pläne, die mit der Bauvorlage einzureichen sind. Der Objektplaner erstellt anhand des Lageplans den sogenannten Objektbezogenen Lageplan, den Grundstücksentwässerungsplan sowie den Außenanlagenplan. Gibt der Amtliche Lageplan diese Informationen bereits wider, kann er diese Pläne ersetzen.