Bauingenieur

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Im Gegensatz zum Architekten ist der Bauingenieur weniger mit der Planung von Gebäuden, sondern mit deren Konstruktion beschäftigt. Zugleich realisiert er aber auch weitere Sonderbauten und ermittelt deren statische Durchführbarkeit. Er ist also dafür zuständig, dass die Baukonstruktionen den technischen Anforderungen entsprechen.

Auch bei der Bauplanung können Bauingenieure tätig werden und hier die jeweiligen Bauanträge einreichen, sofern sie im Besitz der sogenannten Vorlageberechtigung sind. Neben dem Wohnungsbau werden Bauingenieure auch in den Bereichen Verkehrs-, Tief- und Wasserbau tätig. Hier spielt auch der technische Umweltschutz eine große Rolle, so beispielsweise der Lärmschutz, der Boden- und der Gewässerschutz sowie die Durchführung von Schadstoffuntersuchungen.

[lwptoc]

Wie läuft die Ausbildung eines Bauingenieurs ab?

Bauingenieure werden sowohl an Technischen Universitäten (TU) als auch an Fachhochschulen (FH) ausgebildet. Die Regelstudienzeiten betragen dabei acht bzw. zehn Semester. Die Ausbildung erfolgt nicht nur in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, sondern auch im Wasserbau, in der Abfalltechnik und in der Verkehrstechnik.

Das Studium schließt mit der akademischen Graduierung eines Bachelors oder eines Masters ab. Bevor der Bologna-Prozess etwa um das Jahr 2008 vollständig umgesetzt wurde, sprach man bei den universitären Studiengängen vom Diplom-Ingenieur und bei den Absolventen von Fachhochschulen vom Diplom-Ingenieur (FH).

Jetzt tragen diese unter anderem die Abschlussbezeichnungen Bachelor of Engineering, Master of Engineering, Master of Science oder Bachelor of Science. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass sich die universitäre Ausbildung eher der wissenschaftlichen Seite widmet, während die Fachhochschulen auf einen größeren Praxisbezug setzen.

Gute Voraussetzungen für ein Studium des Bauingenieurwesens sind neben einer allgemeinen Technikbegeisterung auch ein hohes Konzentrationsvermögen sowie logisches und vor allem auch analytisches Denken. Der versierte Umgang mit IT ist mittlerweile ebenfalls Voraussetzung in diesem Berufszweig. Unter Umständen ist der Studiengang auch mit einem Numerus clausus beschränkt. Entsprechende Informationen stellt die jeweilige Universität oder Fachhochschule bereit.

Ein Bauingenieur bei der Arbeit auf der Baustelle. (Quelle: 123rf.com/Sergey Nivens)

Welche Teilgebiete gibt es innerhalb des Bauingenieurwesens?

Im Bauingenieurwesen gibt es eine Vielzahl an Teilgebieten. Dazu gehören unter anderem

  • Baubetrieb und Bauleitung,
  • Baustoffkunde,
  • Bauphysik,
  • Geotechnik,
  • Konstruktiver Ingenieurbau,
  • Verkehrswegebau,
  • Wasser und Umwelt sowie das
  • Bauen im Bestand, die Sanierung und die Bauwerkserhaltung.

In diesen und weiteren Gebieten übernehmen die Bauingenieure beispielsweise die Planung, die Kostenkalkulation, die Ausführungsleitung, das spätere baubetriebliche Controlling und die Bauüberwachung nach sicherheitstechnischen Kriterien von Bauwerken und weiteren Anlagen.

Was sind Aufgaben eines Bauingenieurs?

Bei größeren Bauprojekten liegt die Bauleitung meist in den Händen eines Bauingenieurs. Diese sind sowohl bei den einzelnen Bauunternehmen selbst, bei Ländern, Landkreisen und Kommunen und in freien Ingenieurbüros tätig. Das gesetzlich geregelte Honorar des freischaffenden Bauingenieurs ist – genau wie die des Architekten – in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt und dort in Leistungsstufen gegliedert.

Zu den Aufgabengebieten des Bauingenieurs gehören unter anderem das

  • Konzipieren,
  • Planen,
  • Konstruieren,
  • Berechnen,
  • Organisieren und
  • Verwalten

Einerseits muss der Ingenieur sowohl die Stand- und Betriebssicherheit der Objekte gewährleisten, dabei aber auch auf die Wirtschaftlichkeit achten. Sehr oft arbeiten Bauingenieure mit Architekten und Stadtplanern zusammen. Mancher Stadtplaner hat auch selbst ein Bauingenieurstudium abgeschlossen und sich entsprechend weitergebildet.

Aufgrund seiner Tätigkeit hat der Ingenieur für Bauwesen eine sehr hohe Verantwortung für Leib und Leben der Mitmenschen. So haftet er beispielsweise für neu errichtete Gebäude, bei denen die Standsicherheit nicht gewährleistet ist. Wurden fehlerhafte Berechnungen angestellt oder die anerkannten Regeln der Technik missachtet oder die Bauüberwachung vernachlässigt, so haftet der Bauingenieur für diese Fehler. Zugleich können auch Geld-und Freiheitsstrafen verhängt werden.