Fast jeder hat schon einmal den Begriff Aufmaß gehört. Viele verbinden es beispielsweise mit dem Ausmessen der Küche, wenn eine neue Küchenzeile eingebaut werden soll. Damit diese richtig passt, wird Aufmaß genommen.
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Der Begriff Aufmaß hat allerdings im Bauwesen eine zweifache Bedeutung. Zum Einen steht er für das Ausmessen sowie Aufzeichnen bereits bestehender Gebäude, Wohneinheiten oder Bauwerke. Als weitere Grundlage dienen hier unter anderem die Bauzeichnungen, die für die Planung herangezogen werden.
Zum Zweiten ist unter dem Begriff Aufmaß die Festlegung des Umfangs an Bauleistungen zu verstehen. Entweder wird hier das tatsächliche Objekt aufgemessen oder anhand sogenannter Ausführungspläne der Umfang an notwendigen Leistungen (Materialverbrauch, Arbeitszeit etc.) sowie die daraus entstehenden Kosten festgelegt.
Wofür wird das Aufmaß benötigt?
Entsprechend $ 2 Nr. 2 VOB/B (die Abkürzung VOB/B steht für „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“) stellt das Aufmaß die Basis für die Vergütung dar und soll – wenn möglich – zusammen mit dem Bauherrn aufgenommen werden. Zugleich stellt das Aufmaß die Grundlage für alle weiteren Aufgaben dar, ist also quasi das „Erstdokument“.
Auf der Grundlage des Aufmaßes wird die Massenermittlung – umgangssprachlich auch als Mengenermittlung bezeichnet – durchgeführt. Diese Mengenermittlungen können sowohl von Hand als auch mit einem in einer Software integrierten Tabellenkalkulationsprogramm vorgenommen werden. Als Grundlage dienen hier die „Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung“ (REB), für deren Herausgabe der „Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen“ (GAEB) verantwortlich zeichnet. In REB 23.003 wurden die „Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung“ festgeschrieben.
Fordert ein zukünftiger Bauherr von einem Bauunternehmen ein Angebot an, so erstellt dieses für bereits vorhandene Gebäude ein Aufmaß. Das Aufmaß stellt somit ein Angebot dar, ermittelt es doch auf der Grundlage der erfolgten Messungen nicht nur die benötigten Mengen und voraussichtlichen Arbeitszeiten, sondern auch die entstehenden Kosten.
Aufmaß via Computersoftware
Mittlerweile wird fast überall das Aufmaß von Wohnhäusern, einzelnen Wohnungen und Gewerbeimmobilien durch den Einsatz einer Computersoftware ermittelt. Dies hat den großen Vorteil, dass auch bereits auf Bauplanungen des Architekten zurückgegriffen werden kann, sofern die Daten kompatibel sind. Auch Bauzeichnungen auf Papier können mit einem Scanner eingescannt und übertragen werden. Manche Software-Produkte ermöglichen auch eine Datenübertragung von Fotografien und von PDF-Dokumenten. Letztere müssen aber erst in kompatible Dateien umgewandelt werden.
Der Einsatz spezieller Computersoftwareprogramme hat des Weiteren den Vorteil, dass das Aufmaß von verschiedenen Endgeräten abgerufen werden kann, beispielsweise vom stationären Computer im Büro, aber auch direkt auf der Baustelle via Tablet oder Smartphone, sofern die gleiche Software bzw. App genutzt wird. Da die Informationen zugleich abgespeichert sind, kann auf sie auch bei späteren Baumaßnahmen und bei der Rechnungserstellung zurückgegriffen werden.
Wird das Aufmaß ganzer Gebäude bzw. von Wohnungen genommen, müssen dabei natürlich Türen, Fenster und dergleichen mehr berücksichtigt werden. Dazu wurden in der jeweiligen Software Felder eingerichtet, in denen die Maße der Fenster und Türen etc. einzutragen sind und somit von der gesamten Wandgröße abgezogen werden.
So lässt sich die Größe der Wände, aber auch der Material- und Arbeitszeitverbrauch noch detaillierter berechnen. Selbstverständlich fließt in das Aufmaß beispielsweise auch die Wandgestaltung mit ein, genauso die dafür notwendigen Materialien.
Verwendung von Aufmaßzetteln bzw. Aufmaßblättern
Nicht immer reicht es aus, die Ermittlung der Massen, also der Leistung, aufgrund der Ausführungspläne vorzunehmen. Oft ist ein Aufmessen direkt vor Ort notwendig, um die erbrachten Leistungen noch einmal überprüfen zu können.
Hier kommen die Aufmaßblätter bzw. Aufmaßzettel zum Einsatz. Auf diesen sind die durchzuführenden Leistungen festzuschreiben, deren erfolgreiche Realisierung dann vom Unternehmen eingetragen wird. Natürlich ist es sinnvoll, diese Informationen später in eine Computersoftware zu übertragen, welche dann unter anderem zur Erstellung eines Angebotes und der späteren Rechnung genutzt wird.